GÜSSINGER KULTUR SOMMER
AGB
GÜSSINGER KULTUR SOMMER
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der KBB-Kultur Betriebe Burgenland GmbH, c/o Güssinger Kultur Sommer (im Folgenden GKS genannt) und den Besuchern von Veranstaltungen des GKS. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten unter ausdrücklichem Ausschluss allfälliger, widerstreitender Bedingungen des Kartenkäufers *.
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit des Textes wird nur die kürzere, männliche Schreibweise verwendet. An dieser Stelle wird mit Gültigkeit für den gesamten Standort betont, dass dies nur der Vereinfachung dient und alle männlichen und weiblichen Personen gleichberechtigt angesprochen werden.
2. Eintrittskarten
2.1. Bestellung und Bezahlung
Die Kartenbestellung kann per Telefon, Fax, E-Mail oder als Online-Buchung auf www.kultursommer.net zum Originalpreis ohne Aufschlag von Gebühren erfolgen. Weiteres können Eintrittskarten direkt im Büro des GKS in Güssing (Kulturzentrum Güssing, Güssing, Schulstraße 6) während den Öffnungszeiten (Mo. – Do. 9.00 – 16.00 Uhr und Fr. 9.00 – 13.00 Uhr) bzw. während der Festspielsaison an Vorstellungstagen am Festspielgelände auf der Burg Güssing an der Abendkassa (geöffnet ab 18.30 Uhr) bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung käuflich erworben werden.
Bei Ticketbestellungen über Vertriebspartner des GKS (Reisebüros, ÖGB Kartenstelle, Ö-Ticket, Wien-Ticket, Ticket Gretchen etc.) gelten die AGB des jeweiligen Vertriebspartners. Der GKS ist berechtigt, die Bestellung zu prüfen und gegebenenfalls ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen oder mengenmäßig zu begrenzen. In den angegebenen Preisen sind die Portokosten und etwaige Gebühren NICHT enthalten. Die jeweils aktuellen und von dem GKS veröffentlichten Preise gelten bis auf Widerruf und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Bezahlung der bestellten Tickets kann bar, mittels Kreditkarte (Mastercard/Visa/Diners), Gutschein, Online-Sofort-Überweisung oder per Zahlschein erfolgen. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird der jeweilige Rechnungsbetrag über das Kreditkartenkonto des Kunden abgerechnet. Eine Bezahlung mit Bankomat / EC Karte ist nur vor Ort (in Güssing bzw. am Festspielgelände) möglich.
Karten für Rollstuhlfahrer oder Tickets mit anderen Rabatten können über den Online-Webshop nicht geltend gemacht werden (im Web-Shop ist außer dem Frühbucherbonus keine Ermäßigung wählbar). Die erworbenen Eintrittskarten können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe der gekauften Karten.
Durch den Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Besucher die Hausordnung des GKS. Eine Missachtung der Hausordnung kann den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich ziehen. Bei einem Kartenverlust kann dem Besucher auf Verlangen einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Ersatzkarte kann nur ausgestellt werden, wenn der Besucher glaubhaft machen kann, welche Karte von ihm gebucht worden ist (genaue Platz- und Reihenangabe). Im Falle einer Doppelbelegung dieses Platzes hat der Besitzer der Ersatzkarte den Vorrang gegenüber dem Besitzer der Originalkarte.
Im Falle der Abnahme von mehr als einer Karte pro Person sichert die bestellende Person dem GKS zu, dass sie mit den anderen Personen der Bestellung im selben Haushalt lebt oder eine Besuchergruppe im Sinne der COVID-19 Verordnungen bildet. Darüber hinaus ist jeder Besteller verpflichtet, den Namen und die Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse all jener Personen bei seiner Bestellung anzuführen, für die er Tickets bestellt (siehe auch Punkt 7.1. Personalisierung). Der Besteller hat die Zustimmung der betroffenen Personen zur Speicherung der Daten vorab einzuholen.
Zusätzlich zu diesen AGB gelten die COVID-19 Verordnungen der zuständigen Behörden in der jeweils aktuellen Fassung.
2.2. Ermäßigungen
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem, die Ermäßigung begründenden, Ausweis gültig. Kann der Ausweis auf Verlangen des GKS nicht vorgelegt werden, ist der Differenzbetrag auf den vollen Eintrittspreis nachzuentrichten.
Rollstuhlfahrer erhalten 50 % Rabatt für sich und eine Begleitperson. Aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen ersuchen wir Sie, schon bei Bestellung um ausdrücklichen Hinweis auf die Notwendigkeit eines Rollstuhlplatzes. Im Interesse der Sicherheit für alle Besucher können nur ausgewählte Plätze durch Rollstuhlfahrer in Anspruch genommen werden.
Alle Rabatte gelten bis auf Widerruf! Die kombinierte Inanspruchnahme mehrerer Ermäßigungen bei einer Bestellung ist nicht möglich. An der Abendkasse können keine Ermäßigungen geltend gemacht werden (ausgenommen Kinder, Jugendliche, Studenten und Rollstuhlfahrer). Eine nachträgliche Berücksichtigung diverser Ermäßigungen ist nicht möglich.
2.3. print@home
Die selbst ausgedruckte Karte berechtigt nur zum einmaligen Einlass zu der jeweils angeführten Veranstaltung. Die gedruckte Karte darf keine Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung aufweisen. Kopien, sonstige Vervielfältigungen sowie Weitergaben und Veränderungen der Karte sind ausdrücklich untersagt und gelangen im Anlassfall zur Anzeige.
3. Absage und Abbruch von Veranstaltungen
Der GKS behält sich vor, Vorstellungen bei Vorliegen von Gefahr für Leib und Leben der Besucher oder Mitarbeiter des GKS oder aus Gründen, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, wie zum Beispiel gesetzliche oder behördliche Anordnungen, abzusagen.
Die Vorstellungen finden im Freien statt. Auch bei unbeständiger bzw. ungünstiger Witterung ist der GKS bemüht, Freiluftaufführungen abzuhalten. Wir empfehlen unseren Gästen, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben und auf Schirme zu verzichten, da diese die freie Sicht einschränken.
Eine Absage kann erst unmittelbar vor Beginn der Vorstellung durch die Festspielleitung erfolgen. Überdies behält sich die Festspielleitung auch vor, den Spielbeginn witterungsbedingt bis zu 30 Minuten zu verschieben bzw. die Vorstellung zu unterbrechen und nach der Unterbrechung wieder fortzusetzen. Sofern eine Aufführung seitens des Veranstalters von Beginn an abgesagt oder eine Spieldauer von 45 Minuten nicht erreicht wird, erhalten die Besucher den jeweiligen Kartenpreis rückerstattet.
In diesem Fall bitten wir Sie, die Karten innerhalb von sieben Tagen unter Angabe der Bankdaten (IBAN und BIC) an die Stelle zu retournieren, bei der Sie die Karten erworben haben. Eine spätere Rückgabe der Karten ist nicht möglich. Die Rückerstattung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung! Allenfalls für den Karteninhaber angefallene Spesen oder Gebühren können nicht ersetzt bzw. geltend gemacht werden.
4. Allgemeines
Eine Kooperation des GKS mit Vertriebspartnern (Reisebüros, Ticketbüros, Buspartnern etc.) im Bereich des Kartenverkaufes erfolgt grundsätzlich einvernehmlich und auf beidseitiger, freiwilliger Basis. Ein Rechtsanspruch auf eine Zusammenarbeit kann nicht geltend gemacht werden.
Jeder Kooperationspartner nimmt die Geschäftsbedingungen des GKS ausdrücklich zur Kenntnis und ist zu deren Einhaltung verpflichtet, widrigenfalls kann die Kooperation seitens des GKS jederzeit und mit sofortiger Wirkung beendet werden. Allenfalls zu diesem Zeitpunkt bestehenden Forderungen wird in gegenseitigem Einvernehmen unverzüglich entsprochen.
Der GKS übernimmt keine Haftung für die Gültigkeit der Eintrittskarten externer Kartenanbieter, für deren Leistungen und unter Umständen eingehobene Preisaufschläge.
5. Datenschutzbestimmungen
Die bei der Erstbestellung erfassten persönlichen Daten sowie spätere Änderungen der persönlichen Daten werden für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gespeichert. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbesondere die Durchführung von Reservierung, Buchung und Zahlung und bei Postversand die Zustellung sämtlicher Unterlagen an die genannte Lieferadresse verstanden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und für den Werbemittelversand des GKS verwendet werden. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Kreditkartendaten werden nicht gespeichert.
6. Hausordnung
Jeder Besucher des GKS ist beim Betreten des Festspielgeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst sein Ticket unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verboten.
Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besucher während früherer Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versuchen, Karten privat in den Räumen und auf dem Gelände des GKS anzubieten oder weiterzuverkaufen, können aus dem Haus bzw. vom Festspielgelände verwiesen werden. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
Der GKS behält sich das Recht vor, Umplatzierungen vorzunehmen, wenn die gebuchten Plätze aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen am jeweiligen Vorstellungstag nicht genutzt werden können. Die Umplatzierung erfolgt, sofern möglich, stets in der gleichen bzw. einer besseren Preiskategorie. Sollte die Umplatzierung in eine niedrigere Preiskategorie erforderlich sein, wird der Differenzbetrag zur gekauften Karte rückerstattet.
Der Gebrauch von Handys im Zuschauerbereich sowie das Fotografieren mit Blitz sind ausdrücklich untersagt. Außerdem ist das Filmen im Zuschauerbereich aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung kann der jeweilige Festspielgast ohne Anspruch auf Kostenrückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Konsumation von Speisen und Getränken im Tribünenbereich ist ebenso wie das Rauchen untersagt. Die Mitnahme von Tieren auf das Festspielgelände ist aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht zugelassen.
7. COVID-19 Präventionskonzept und Sicherheitsregeln
7.1. Personalisierung
Um in Verdachts- bzw. Ansteckungsfällen die Rückverfolgung einer Infektionskette (Contact Tracing) so schnell wie möglich gewährleisten zu können, werden die Festspieltickets ausnahmslos personalisiert ausgegeben. Bei Verdacht auf eine Infektion werden die erforderlichen Daten, welche gemäß unserer Datenschutzerklärung erhoben und verarbeitet werden, an die Gesundheitsbehörde weitergegeben. Nur die auf dem jeweiligen Festspielticket ausgewiesene Person ist zum Einlass auf das Festspielgelände berechtigt. Dabei ist ein amtlicher Lichtbildausweis beim Zutritt auf das Festspielgelände unaufgefordert vorzuzeigen. Eine Umpersonalisierung ist nur im Ausnahmefall beim Kartenbüro des GKS bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Vorstellungstag gegen eine Gebühr von EUR 5 pro Karte möglich.
7.2. Platzierung
Die sitzplatzgenaue Zuteilung der Karten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und ist ein wesentlicher Bestandteil des COVID-19 Präventionskonzepts, weshalb die zugewiesenen Plätze strikt einzuhalten sind. Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist daher ausnahmslos Folge zu leisten. Im Fall von erforderlichen Umplatzierungen gelten die unter Punkt 6 genannten Bedingungen.
7.3. Hygienevorschriften und Gesundheit
Bei Auftreten von Krankheitssymptomen bitten wir Sie, von Veranstaltungen des GKS fern zu bleiben. Der Ordner- und der Sicherheitsdienst, so wie der COVID-19 –Beauftragte sind berechtigt, Personen, die COVID-19-Symptome aufweisen, den Zugang zum Veranstaltungsgelände zu verwehren oder vom Festspielgelände zu verweisen. Dies gilt sinngemäß für Personen die sich nicht an die COVID- 19 Vorschriften halten. Der Besuch von Vorstellungen sowie der Aufenthalt auf dem Festspielgelände erfolgen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
7.4. Hygiene
Vor dem Zutritt aufs Festspielgelände ist eine Desinfektion der Hände vorzunehmen. Desinfektionsspender sind in ausreichender Anzahl im Zugangsbereich und am Festspielgelände (z.B. Toiletten) vorhanden. Zudem sind die einschlägigen Hygienevorschriften zu COVID- 19, die mehrfach am Festspielgelände kommuniziert werden, einzuhalten.
7.5. Mindestabstand und Mund- Nasen Schutz
Zusätzlich zur Einhaltung des Mindestabstandes und weil dieser nicht immer eingehalten werden kann, ist das Tragen eines mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Aufenthaltes am Festspielgelände verpflichtend. Eine Ausnahme stellen lediglich jene Bereiche dar, die der direkten, gastronomischen Versorgung des Festspielbesuchers dienen. Auch hier ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, dass der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchern eingehalten wird.
7.6. Bargeldlose Zahlung
Bitte benutzen Sie für den Erwerb Ihrer Festspieltickets unseren Online Shop oder zahlen Sie bargeldlos vor Ort.
7.7. Sonderregelung Kartenrückgabe
Behördliche Maßnahmen
Sollte Ihnen der Besuch einer Veranstaltung des GKS aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie unmöglich sein, wird der Kartenpreis gegen Vorlage eines behördlichen Nachweises bis spätestens einen Tag vor der Vorstellung rückerstattet.
Reisewarnung
Grundsätzlich besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG beim Erwerb von Karten kein Rücktrittsrecht.
Die Möglichkeit zur Stornierung besteht ausnahmsweise, sofern der Festspielbesucher frühestens 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung und bis spätestens einen Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn einen dementsprechenden Antrag stellt und er gleichzeitig die nachfolgenden Bedingungen glaubhaft nachweist:
Der Festspielbesucher hält sich im Zeitpunkt der Antragsstellung nicht in Österreich auf
Im Zeitpunkt der Antragstellung besteht eine aufrechte, behördliche Reisewarnung der Stufe 5 (für das Burgenland) oder Stufe 6 (für ganz Österreich) jenes Staates, in dem sich der Festspielbesucher aufhält.
Sofern seitens des Festspielbesuchers alle Bedingungen glaubhaft nachgewiesen werden können, refundiert der GKS den bezahlten Kartenpreis.
8. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die am Festspielgelände gefunden werden, können im Festspielbüro abgegeben werden, ebenso kann der Verlust von Gegenständen hier gemeldet werden. Das Festspielbüro ist erreichbar unter +43 - 3322 421 46-0 bzw. guessing@kulturzentren.at
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Eigenvorstellungen des Güssinger Kultur Sommer. Der Besucher und Vertriebspartner erklärt sich mit Erwerb einer Eintrittskarte mit den Geschäftsbedingungen des GKS einverstanden. Der Güssinger Kultur Sommer behält sich das Recht vor, die gegenständlichen AGB aufgrund von derzeit nicht absehbaren gesetzlichen Vorschriften kurzfristig abzuändern und damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen zu ergreifen.
Stand Oktober 2020 (bis auf Widerruf)